Förderungen

Forstförderungen in Niederösterreich

Katastrophenbeihilfe

Die Behebung von flächenhaften Schäden kann auch diesmal wieder durch Mittel aus dem Katastrophenfonds bezuschusst werden.

Wichtig dabei ist, dass erst Schäden ab einer Fläche von 0,3 Hektar je Einzelschadensfläche gemeldet werden können, darunter ist keine Beihilfe aus Katastrophenmitteln möglich. Auch ein Zusammenzählen mehrerer kleinerer Flächen, sodass in Summe mehr als 0,3 Hektar entstehen, ist nicht möglich. Weiters dürfen keine Flächen gemeldet werden, die bereits im Vorjahr beim Schneebruchereignis aus dem Katastrophenfonds bezuschusst wurden.

Die Anmeldung des Katastrophenschadens hat bei der zuständigen Gemeinde zu erfolgen und kann ab sofort unter Angabe der Anzahl der Schadensflächen über 0,3 Hektar und ihrem ungefähren Flächenausmaß durchgeführt werden. Ein flächiges Auftreten des Schadens ist dann gegeben, wenn durch das Schadereignis weniger als sechs Zehntel der vollen Überschirmung zurückbleiben und mindestens 150 Stämme pro Hektar der vorherrschenden Schicht einen Totalschaden aufweisen.

Eine Gemeindekommission wird in der Folge den Schaden erheben. Arbeiten Sie das Schadholz wegen der Käfergefahr unverzüglich auf, der Forstfachmann der Gemeindekommission kann den Schaden auch im Nachhinein sicher und richtig ansprechen. Empfehlenswert ist, Fotos von der aktuellen Schadensfläche aufzunehmen.