Förderungen
Forstförderungen
in Niederösterreich
Katastrophenbeihilfe
Die Behebung von flächenhaften Schäden kann auch diesmal wieder durch
Mittel aus dem Katastrophenfonds bezuschusst werden.
Wichtig dabei ist, dass erst Schäden ab einer Fläche von 0,3 Hektar
je Einzelschadensfläche gemeldet werden können, darunter ist keine
Beihilfe aus Katastrophenmitteln möglich. Auch ein Zusammenzählen
mehrerer kleinerer Flächen, sodass in Summe mehr als 0,3 Hektar
entstehen, ist nicht möglich. Weiters dürfen keine Flächen gemeldet
werden, die bereits im Vorjahr beim Schneebruchereignis aus dem
Katastrophenfonds bezuschusst wurden.
Die Anmeldung des Katastrophenschadens hat bei der zuständigen
Gemeinde zu erfolgen und kann ab sofort unter Angabe der Anzahl der
Schadensflächen über 0,3 Hektar und ihrem ungefähren Flächenausmaß
durchgeführt werden. Ein flächiges Auftreten des Schadens ist dann
gegeben, wenn durch das Schadereignis weniger als sechs Zehntel der vollen
Überschirmung zurückbleiben und mindestens 150 Stämme pro Hektar der
vorherrschenden Schicht einen Totalschaden aufweisen.
Eine Gemeindekommission wird in der Folge den Schaden erheben. Arbeiten
Sie das Schadholz wegen der Käfergefahr unverzüglich auf, der
Forstfachmann der Gemeindekommission kann den Schaden auch im Nachhinein
sicher und richtig ansprechen. Empfehlenswert ist, Fotos von der aktuellen
Schadensfläche aufzunehmen. |